
Nach MaRisk müssen sich die Prüfungshandlungen der internen Revision einer Bank auch auf Aktivitäten und Prozesse beziehen, die auf andere Unternehmen ausgelagert sind ( Outsourcing ). Zu diesen Unternehmen gehören auch Auslagerungsunternehmen, die für mehr als ein Kreditinstitut Dienstleistungen i. S. 5 25 a Abs. 2 KWG erbringen (Mehrma...
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